Die Europäische Union hat am Montag (23.02.2026) eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, um auf die Schwierigkeiten des Weinsektors zu reagieren. Diese zielen unter anderem darauf ab, das Angebot zu kontrollieren und Maßnahmen im Bereich der Kennzeichnung zu ergreifen.
Der Weinsektor befindet sich aufgrund veränderter Verbraucherpräferenzen, der Auswirkungen des Klimawandels und wirtschaftlicher Unsicherheiten in einer Krise.
Als Reaktion auf diese Situation hat der Rat (EU-Länder) am Montag eine Verordnung verabschiedet, die darauf abzielt, Angebot und Nachfrage besser auszugleichen, die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern und die Kennzeichnungspraktiken zu vereinfachen und zu harmonisieren.
Außerdem sollen Innovationen gefördert, die Flexibilität bei der Bepflanzung erweitert und die ländliche Wirtschaft angekurbelt werden, um dem Sektor mehr Möglichkeiten zu geben, auf die sich ändernden Verbraucherpräferenzen zu reagieren und die Chancen der aufstrebenden Märkte zu nutzen, erklärte der Rat in einer Mitteilung.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
1. Bessere Abstimmung zwischen Produktion und Nachfrage
Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen wie die Rodung von Rebflächen unterstützen, um ein Überangebot zu vermeiden und die Marktstabilität zu erhalten, sowie Innovationen und die Anpassung an neue Marktbedingungen fördern. Das Enddatum der Pflanzungsrechtsregelung wird gestrichen und stattdessen eine Überprüfungsfrist von 10 Jahren eingeführt.
2. Größere Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel
Die Länder können mehr EU-Unterstützung für klimabezogene Investitionen, einschließlich Klimaschutz und Anpassung, erhalten, und zwar bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
3. Vereinfachte und harmonisierte Kennzeichnung
Die Kennzeichnungsvorschriften werden EU-weit vereinfacht, wodurch die Verwaltungskosten gesenkt und der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden, was „den Verbrauchern und Erzeugern zugute kommt”. Die Verbraucher erhalten einen klareren Zugang zu Informationen, insbesondere durch digitale Etiketten und Piktogramme.
4. Förderung der ländlichen Wirtschaft durch Weintourismus
Weinerzeuger können spezifische Beihilfen für die Entwicklung von Weintourismusinitiativen erhalten, die das Wirtschaftswachstum in ländlichen Regionen fördern.
5. Weine mit geringerem Alkoholgehalt oder alkoholfreie Weine
Der Begriff „alkoholfrei” gilt für Produkte mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,5 %, und der Begriff „0,0 %” wird für Produkte mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,05 % verwendet. Für Weine mit geringerem Alkoholgehalt (mit mehr als 0,5 %, aber mindestens 30 % weniger als dem Standardalkoholgehalt) wird die Bezeichnung „mit geringerem Alkoholgehalt” eingeführt, die den bisherigen Vorschlag „alkoholarm” ersetzt.
6. Flexibilität bei Exporten
Weine, die für den Export bestimmt sind, sind von der Verpflichtung befreit, die Inhaltsstoffe aufzulisten und eine Nährwertdeklaration für den EU-Binnenmarkt vorzulegen, was den Verwaltungsaufwand verringert.
7. Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
Zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten wie der Goldgelben Vergilbung wird das neue Paket mehr Unterstützung bieten, beispielsweise in Form von Überwachung, Diagnose, Schulung und Forschung.
8. Aromatisierte Weinbauerzeugnisse
Roséwein kann als Grundlage für andere aromatisierte regionale Weinbauerzeugnisse verwendet werden, was die Möglichkeiten für die Produktentwicklung erweitert. Dies wird die Innovation bei neuen Produkten fördern und diejenigen Erzeuger unterstützen, die auf die neuen Geschmacksvorlieben der Verbraucher reagieren.
Quelle: Agenturen





